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Kinderverstaatlichung

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Ein Dienst an der ganzen Gesellschaft: Warum Heimschule gut für Deutschland ist.

12. September 2012


Der folgende Artikel enthält einiges Material aus dem Leserseminar. Ich habe diesen Text gerade für die »factum« aufbereitet, deren nächste Ausgabe ein Schwerpunktthema »Heimschule« beinhalten wird, zu dem auch dieser Artikel (wahrscheinlich unter dem Titel »Die Entmachtung der Familie«) gehören soll. Ich bin sehr dankbar für die Gelegenheit, diese wichtige Thema zumindest in Kurzform den factum-Lesern vorstellen zu dürfen. Regelmäßige Leser der »Geiernotizen« werden wohl den einen oder anderen Textbaustein wiedererkennen, trotzdem schadet es sicher nicht, daß der Text hier noch einmal in dieser Form zu lesen ist. Die nächste »factum« ist ab 4. Oktober erhältlich.

 

 

Ich bin kein Heimschulaktivist. All meine Kinder haben öffentliche Schulen besucht. Heimunterricht war für mich immer ein sehr entferntes Randphänomen, keine Möglichkeit, die ich damals ernstlich erwogen hätte. Mit den Jahren habe ich einige Heimschulfamilien kennengelernt, bin ihrem Anliegen mit einigem Wohlwollen begegnet, aber immer noch habe ich der Sache keine größere Aufmerksamkeit entgegengebracht. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis ich verstanden habe, welch wichtiges Korrektiv die Heimschulfamilien für unsere Gesellschaft sind.

Citat des Tages LV

26. Mai 2012

 

Das allseits geforderte umfassende staatliche Betreuungsangebot entpuppt sich hinterrücks als Waffe gegen das Recht auf Erziehung, das das Grundgesetz »zuvörderst den Eltern« sichert. Dieses privilegierte Elternrecht endet nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes nach drei Jahren. Anscheinend sind die Kinder nach dieser Sichtweise vom Staat den Eltern nur befristet ausgeliehen worden, und zwar solange sie sich gut führen. Das Kindergeld ist danach eine Art von Schadensersatz, den der Staat den Eltern gewährt.

 

Dr. Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister a. D.

in: »Freiheit! Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie«

 

 

 


 

 

 

Uwe Romeike im Interview: »… daß die Familie nicht auseinandergerissen wird …«

23. Mai 2012

 
Seit August 2008 lebt die schwäbische Familie Romeike in
Morristown, Tennessee. Als Heimschulfamilie waren die Romeikes in Deutschland nicht mehr sicher, so daß sie mit damals fünf Kindern in die USA emigrierten, dort Asyl beantragten und in erster Instanz im Januar 2010 auch erhielten. Das Urteil von Richter Burman kann man ohne Übertreibung als Ohrfeige für den deutschen Sonderweg der radikalen Kriminalisierung von Heimschulfamilien bezeichnen. Zurecht hat es damals ein kleines Medienbeben ausgelöst, daß eine deutsche Familie Asyl in den USA erhält — nicht 1940, sondern siebzig Jahre später. Die Geiernotizen haben jetzt im Gespräch mit Uwe Romeike nachgehakt: Was ist aus der Sache inzwischen geworden?

 

 

In Deutschland hat es die Nachricht, daß ein Richter in Tennessee einer deutschen Familie Asyl gewährt hat, bis in die Leitmedien geschafft. Wie hat die Öffentlichkeit in den USA — die Presse, aber auch die Menschen, denen Sie begegnen — auf die Angelegenheit reagiert?

Durchweg positiv und unterstützend. Wir wurden sehr herzlich aufgenommen.

 

Neues Land, neue Sprache, neues soziales Umfeld — wie haben die Kinder damals die Umstellung verkraftet?

»… denn sie lassen sich formen wie Wachs.«

3. Mai 2012

 

Die Diskussion um den Kindergartenzwang irrlichtert einmal wieder durch die deutschen Medien. Gerade vorgestern hat eine zweiundzwanzigjährige Mainzer Studentin die ZDF-Polit-Castingshow »Ich kann Kanzler« mit einem Programm gewonnen, das sie als Familienförderung verkaufen konnte, das tatsächlich aber ein neuerlicher Familienvernichtungskreuzzug wäre. Kernpunkte wären die Abschaffung des Kindergeldes, flächendeckende kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, die ab dem vierten Lebensjahr dann verpflichtend sein soll: Der Schulzwang glatt um zwei Jahre nach vorn verlegt. Eltern dürften also noch Kinder zeugen und mehr denn je dafür zahlen — das Kindergeld ist ja kein Geschenk, sondern nur eine teilweise Rückzahlung der größeren Steuerlast, die Familien tragen — könnten aber noch weniger als bisher Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen: Als »Bildungs-Chancengleichheit« verkaufte Gleichschaltung. Die Dame selbst ist übrigens ohne Vater großgeworden, und so war er auch in dieser Situation, da sie diesen gemeingefährlichen Unfug vor großem Publikum ausbreitete, nicht zur Stelle, um ihr kräftig die Ohren langzuziehen. Mit vier Jahren zwingend in den Kindergarten: Das entspräche genau den Verhältnissen in Nordkorea.

Dieser Hundt will deine Frau: Das Weib als Volkseigentum

5. April 2012

 

Dieter Hundt, Präsident der deutschen Arbeitgeberverbände, hat, wie DPA meldet, das von der Koalition geplante Betreuungsgeld als »unsinnig« und »grundverkehrt« bezeichnet. Worum geht es? Die Bundesegierung war so leichtsinnig, zu versprechen, bis August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz für Kinder zwischen ein und drei Jahren durchzusetzen. Schaffen müssen die Plätze freilich die Kommunen, die sich dazu teilweise aber gar nicht in der Lage sehen. Um die Situation zu entlasten, will man nun Eltern, die ihr Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung parken, einen geringen Teil des Geldes zukommen lassen, das ein Kindergarten- bzw. Krippenplatz verschlingen würde. Dieser wird monatlich mit jeweils etwa 1.000 € Steuergeld subventioniert, die Eltern sollen davon aber nur 100 bis 150 € bekommen. Dies ist im Koalitionsvertrag grundsätzlich festgelegt, offiziell freilich nicht aus Spargründen, sondern um der Wahlfreiheit der Eltern zwischen Eigen- und Fremdbetreuung nicht gar so deutlich im Wege zu stehen.

»Mit Gottvertrauen Bildung bauen«

9. März 2012

 

Der sehenswerte Film über Familie Dudek, den ich letztens als »Link des Tages« vorgestellt hatte, kann jetzt hier als DVD bestellt werden.

 

 

 

Kinder-Geburts-Tag

4. März 2012

 

Nachdem ich im Juni 2009 den gewaltsamen Tod des Abtreibungsarztes Tiller als »postnatale Spätabtreibung« bezeichnet hatte, gab es doch tatsächlich (wenn auch nur sehr vereinzelt) Leser, die das cynisch fanden. Dabei ist es zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Umbringen als Abtreibung, ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.

Ausgerechnet radikale Abtreibungsbefürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen: 

In einem Artikel für das »Journal für Medizinethik« stellen die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) die Frage: »Nachgeburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?«*. Darauf aufbauend, daß vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, daß es kein moralischer Unterschied ist, ein Kind vorgeburtlich oder nachgeburtlich zu töten, die Folgerung ab, daß es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden — Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter — hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen — zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt — und erklären:

Von Radikalen, Rechtsanwälten und Distanzierern: Ein Nachtrag

3. Januar 2012

 

Das lateinische Wort »Radix« bezeichnet eine Wurzel, einen Ursprung, eine Quelle, auch ein festes Fundament. Radikale sind also Verwurzelte, Gründliche und selbst Gegründete, oft auch Leute, die Probleme an der Wurzel anpacken, weswegen für andere, die ein Problem, wenn überhaupt, lieber nur oberflächlich behandeln, »Radikaler« ein Schimpfwort ist.

Vor ein paar Tagen hatte ich die Strafanzeige einer Berufsgrünen gegen Wilfried Plock und einige christliche Verlage kommentiert und auch die Begleitung des Falles durch den NDR gewürdigt, heute will ich zu dem Thema noch ein paar Gedanken nachtragen.

Durch seinen Rechtsanwalt hat Plock nun den NDR aufgefordert, künftig die Behauptung zu unterlassen, er sei ein radikaler Christ. Ich kann mir nicht helfen: Wenn ich das lese, sehe ich Plock vor mir, wie er vor seinem Schöpfer steht, der gerade sagen will: »Du bist ein guter und treuer Knecht und ein radikaler Christ gewesen, gehe ein in die Freude deines Herrn« und Plock ihm antwortet: Radikaler Christ? Du wirst in dieser Angelegenheit noch Post von meinem Anwalt bekommen!

Ja, es gibt sie noch: Gute Nachrichten!

31. Dezember 2011

 

Nachdem in den letzten Jahren an der berüchtigten Liboriusschule in Salzkotten die Schulleiterin (und katholische Theologin) Thekla Tuschen im Verein mit dem Amtsgericht Paderborn reihenweise Eltern, welche ihre Kinder vor Theaterstücken schützten, die sie aus wohlerwogenen Gründen für pornographisch hielten, mit Ordnungsgeldern und Erzwingungshaft tractieren ließ, gibt es an der juristischen Front einen Lichtblick: Kinder sind doch nicht uneingeschränkt Freiwild der Kultusbureaukratie und Eltern dürfen tatsächlich gelegentlich noch Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen:

Gewaltlosigkeit oder Gewaltmonopol?

24. Dezember 2011

 

Zeitgleich mit der Strafanzeige von Miriam Staudte, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, gegen Wilfried Plock, den Vorsitzenden der »Konferenz für Gemeindegründung«, und mehrere Verlage, weil diese in Vorträgen bzw. durch Veröffentlichung von Erziehungsratgebern körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel propagiert und damit zu Straftaten aufgerufen haben sollen, ist auch eine begleitende Mediencampagne im NDR angelaufen.

In der NDR-Reportage wird wiederholt eine schemenhafte Sequenz eingeblendet, in der ein Mann mit einem gigantischen Prügelwerkzeug, doppelt so groß wie ein Baseballschläger, auf einen verschüchterten Knaben losgeht; ein rationaler Bezug zum redaktionellen Inhalt besteht nicht, es geht allein um Stimmungsmache. Je nach Mentalität kann man den Film in dieser Form mit sehr viel Nachsicht als propagandistische Entgleisung, mit leichter Milde als demagogisches Machwerk oder mit strenger Sachlichkeit als üble Hetze ansehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Aussage, die Andrea Buskotte von der »Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen« in dem Film macht:

Rückblick 1. Lesertreffen

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