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Das mußte ja so kommen — Familie Romeike auf der Flucht.


By Geier - Posted on 03 April 2009

3. April 2009

Das ist ungewohnt und neu, aber eigentlich nicht erstaunlich, so wie Heimschuleltern in Deutschland behandelt werden: Deutsche Christen haben erstmals einen Asylantrag in den USA gestellt. Denn die verfassungsgemäß garantierte freie Ausübung ihres Glaubens sehen sie nicht gegeben, solange sie nicht auch ihre Kinder erziehen und bilden können, wie sie dies für angemessen erachten. Ich will hier nicht groß von anderen abschreiben und verweise auf diesen Artikel in der »Welt«.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Affaire Busekros, die gut erklärt, warum sich Eltern zur Flucht aus Deutschland genötigt sehen, und über die ich damals, vor zwei Jahren, geschrieben hatte:

 

Deutschland auf dem Weg in eine sozialistische Diktatur?

Überlegungen zur Zwangspsychiatrisierung von Melissa Busekros

Vom 14. Jahrhundert an verschleppt das Osmanische Reich christliche Knaben aus dem Kaukasus und vom Balkan, die zwangsislamisiert und einer militärischen Elitetruppe, den Janitscharen, eingegliedert werden. Schlimmere Verheerung kann man einem besiegten Feind nicht antun: Nicht allein, daß die betroffenen Familien ihrer Kinder verlustig gehen, sie müssen hinfort in dem Wissen leben, daß diese Kinder ihnen entfremdet, ja ihrer eigenen Familie und Kultur zu Feinden gemacht werden. Auch die Neuzeit kennt dieses Verfahren, politische Gegner und Andersdenkende zu maßregeln und an ihrer empfindlichsten Stelle zu treffen. Denn selbst Menschen, die – zum Beispiel aus Glaubensgründen – mit Gefängnis oder Tod nicht zu schrecken sind, werden womöglich aus der Bahn geworfen, wenn man ihnen ihre eigenen Kinder entfremdet.

So hat die argentinische Militärdiktatur im letzten Drittel des zwanzigsten Jahrhunderts etwa 500 Kinder politischer Gegner verschleppt und von regimetreuen Familien aufziehen lassen. Bisher konnten nur etwa 70 dieser Kinder wiedergefunden werden.
Auch in der DDR wurden z. B. Ausreisewillige mit dem angedrohten oder tatsächlichen Entzug ihrer Kinder eingeschüchtert. Wir lesen im Rundbrief des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR des Landes Sachsen-Anhalt vom Oktober 2006: »Staatssicherheit und Justiz in der DDR entdecken die systematische Trennung von Eltern und Kindern zunehmend als Waffe und verbreiten ein Klima der Angst: Schon der Versuch der Republikflucht kann mit staatlich organisiertem Kindesentzug geahndet werden.« Nachfolgend wird ein Beispiel angeführt, um zu zeigen, »wie weit die DDR-Behörden zu gehen bereit waren«: »Arne G. ist ein Kleinkind, als sein Vater wegen angeblicher Spionage verhaftet wird und die Mutter in den Westen flieht. Arne erhält durch Zwangsadoption einen neuen Namen, seine sämtlichen Papiere werden vernichtet, damit die Eltern ihn trotz jahrelanger Bemühungen nicht wiederfinden können. Erst der Fall der Mauer hat Recherchen nach zwangsadoptierten Kindern möglich gemacht, doch der Umfang dieser politischen Aktion bleibt bis heute unklar. Die Spuren sind so gründlich verwischt, daß viele Schicksale für immer unklärbar bleiben werden.«

Werden nun auch in der Bundesrepublik Kinder zu Janitscharen gemacht? Der Gedanke scheint absurd, geht doch hier alles gemessen und rechtsstaatlich zu. Oder doch nicht?

 


Der Fall Melissa Busekros

Das »Netzwerk Bildungsfreiheit« berichtet: »Am Nachmittag des 1. Februar rückten die Familienrichterin, Vertreter des Jugendamtes Erlangen sowie fünfzehn Polizisten bei den Busekros an, um Melissa in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg zu verbringen. Der richterliche Beschluß, mit dem diese Maßnahme gestützt wurde, enthält nach Auskunft des Vaters, Hubert Busekros, auch den sofortigen Entzug der elterlichen Sorge. Mit einer etwa einjährigen Entwicklungsverzögerung und dem Bestehen einer Schulphobie wird dieses Vorgehen gegen eine Fünfzehnjährige, das diese noch dazu völlig unerwartet traf, begründet. Wann die Eltern und Geschwister wieder ein Lebenszeichen von Melissa erhalten werden, ist ungewiß, da das offizielle Vorgehen bei Diagnose ›Schulphobie‹ darin besteht, den Kontakt zu den nächsten Bezugspersonen, die als vereinnahmend betrachtet werden, fürs erste völlig zu unterbinden.«
Bereits am Vortage war Melissa zwangsweise der Psychiatrie vorgeführt, aber noch einmal nach Hause entlassen worden. Seit dem 1. Februar ist Melissa aber nicht mehr heimgekommen, und nachdem die Eltern sie anfangs wenigstens stundenweise besuchen durften, wurde sie später an einen geheimgehaltenen Ort verbracht, um jeden Kontakt zu ihrer Familie zu unterbinden.
Was ist die Vorgeschichte dieser Eskalation? Hierzu wieder das »Netzwerk Bildungsfreiheit«: »Im Sommer 2005 hatte die heute 15-jährige Melissa die Versetzung in die achte Klasse des Erlanger Christian-Ernst-Gymnasiums wegen ungenügender Leistungen in Latein und Mathematik nicht geschafft – in der Klasse war es sehr laut, auch durch Stundenausfälle konnte die Schülerin nicht optimal gefördert werden, mit dem Sitzenbleiben wäre sie nach Angaben der Mutter in eine noch problematischere Klasse gekommen. Ein Wiederholungsjahr hätte für die ansonsten gute Schülerin viel verlorene Zeit bedeutet, daher wurde Melissa fortan zu Hause individuell unterrichtet und spezifisch gefördert. Nur am Musikunterricht und im Chor ihrer Schule nahm Melissa auf eigenen Wunsch weiterhin teil. Das Gymnasium und das Schulamt aber spielten nicht mit, Melissa wurde zwangsabgemeldet und der zuständigen Hauptschule zugeteilt.
Infolgedessen unterrichteten die Eltern Busekros ihre Tochter weiterhin zu Hause. … Mit Ablauf des Schuljahres 2005/2006 endete die Vollzeitschulpflicht für Melissa. Dennoch wendete sich das Jugendamt der Stadt Erlangen noch im August 2006 an das zuständige Familiengericht, das eine Anhörung der Eltern und ihrer ältesten Tochter veranlaßte.«
Am 29. Januar 2007 nun beschließt das Amtsgericht Erlangen: »Das zuständige Jugendamt wird beauftragt und ermächtigt, das Kind notfalls durch Gewaltanwendung zur Anhörung zuzuführen und sich hierzu der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane zu bedienen.« Dieser Beschluß ergeht wohlgemerkt, nachdem schon seit einem halben Jahr gar keine Schulpflicht mehr besteht! In Sachen Schulpflicht hätte die Möglichkeit bestanden, für die versäumte Schulzeit ein Ordnungsgeld gegen die Eltern zu verhängen, für polizeiliche Vorführungen war die Zeit definitiv seit einem halben Jahr abgelaufen. Also wurde aus der kurzzeitigen Schulabsenz eine »Schulphobie« und dem Sitzenbleiben ein »einjähriger Entwicklungsrückstand« konstruiert. Dabei ist Melissa grundsätzlich eine intelligente Schülerin. Allerdings hat sie ihre Schulkarriere in einer britischen Schule in Nordafrika begonnen, wo ihr Vater beruflich beschäftigt war. Nachdem sie von dort das respektvolle Miteinander der Schüler gewohnt war, fiel ihr das Lernen in einer vergleichsweise lauten und undisziplinierten deutschen Schulklasse schwerer. Schulphobie?
Offensichtlich haben die spektakulären Fälle von Kindesmißhandlungen, die im letzten Jahr bekanntgeworden sind, zu hysterischem Staatsaktionismus geführt. Seit Mitarbeiter von Jugendämtern sich vor Gerichten für tatsächliche oder vermutete Unterlassungssünden rechtfertigen mußten, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgegriffen, ja, wie der Fall Busekros zeigt, wird das Gesetz offensichtlich sogar kräftig überdehnt – nur daß man sich die falschen Ziele ausgesucht hat, man könnte auch sagen, die bequemeren Ziele, denn von christlichen Homeshoolern hat man weniger zu befürchten als von prügelnden Alkoholikern.
Die beiden Begründungen für die Zwangspsychiatrisierung sind lächerlich: Ein einjähriger Entwicklungsrückstand bei einer Fünfzehnjährigen ist überhaupt nicht diagnostizierbar, weil allein die natürlichen Entwicklungsdifferenzen in dieser Altersgruppe eine Streuung von einigen Jahren aufweisen. Eine meiner Töchter überspringt mit knapp 14 Jahren gerade ein Schuljahr – muß ich diese jetzt als pathologische Durchnittsabweichlerin betrachten und mit Psychopharmaka auf Normalmaß zurückstutzen? Werden künftig alle Sitzenbleiber (offensichtlicher einjähriger Entwicklungsrückstand!) interniert und zwangsbehandelt? Freilich ist die Begründung auch wieder folgerichtig, wenn man als Ziel sozialistischer Schulpolitik die Egalisierung sämtlicher Leistungsunterschiede voraussetzt – die Klassifizierung von nur einjährigen Entwicklungsdifferenzen als pathologisch bleibt allerdings auch dann ein Skandal, der weit mehr über die Klassifizierenden als über die Klassifizierten aussagt.
Die andere Begründung, Schulphobie, kann man im medizinischen Sinne überhaupt nicht als Krankheit durchgehen lassen. Das deutsche Schulsystem ist ja kein selbstverständlicher naturrechtlicher Zustand, sondern eine politische Einrichtung wie das Parteiensystem oder die Rentenkasse. Habe ich eine krankhafte Parteienphobie, wenn ich in keiner Mitglied bin, es vielleicht gar beängstigend finde, wie sich die Parteien in Deutschland den Staat unter den Nagel reißen? Wie viele Fünfzehnjährige quälen sich, aus unterschiedlichen Gründen, morgens nur mit Grausen in die Schule, freuen sich gar auf das Wochenende oder die Ferien? Alles Schulphobiker und Fälle für psychiatrische Zwangsbeglückung? Wenn wir die Maßstäbe, die hier an Melissa angelegt werden, auf alle deutschen Schüler ausdehnen wollten, reichen die vorhandenen psychiatrischen Kapazitäten bei weitem nicht aus. Man müßte dann wohl spezielle Lager einrichten, in denen man die Probanden konzentrieren könnte…

Aber selbst wenn man die absurde Fiktion, daß Melissa krank sei, mal einen Moment voraussetzen würde – gäbe es dann nicht so etwas wie freie Arzt- und Behandlungswahl, auch die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen abzulehnen, über die hier die Eltern zu entscheiden hätten? Müßte nicht eine akute Bedrohung des Gesundheitszustandes oder eine Gefährdung Dritter vorliegen, um diese Wahlfreiheit per staatlicher Intervention auszuhebeln? Von all solchen Bedrohungen kann in Melissas Fall nicht die Rede sein.

Es ist eine beängstigende Art politischer Auseinandersetzung, wenn jemand, der einer politischen Einrichtung kritisch gegenübersteht, als kranker Irrer hingestellt wird, wenn er auch noch zwangsweise psychiatrisiert wird, sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie keinen Pfifferling mehr wert.
Schon längst werden Menschen, die kritisch auf die gesellschaftsschädigenden Auswirkungen der Homosexualisierung hinweisen, als homophob gebrandmarkt, solche, die einer unkontrollierten Zuwanderung kritisch gegenüberstehen, als xenophob. Bisher ist dies nur Verunglimpfung Andersdenkender, der Fall Busekros zeigt aber, daß es inzwischen möglich ist, Menschen wegen behaupteter Phobien zwangsweise in die Psychiatrie zu deportieren. Müssen wir damit rechnen, daß Menschen, die mißliebige Meinungen vertreten, denen strafrechtlich aber wegen ihrer Unbescholtenheit nicht beizukommen ist, künftig als Irre weggesperrt, unter Drogen gesetzt oder gar – wie wir das im letzten Jahrhundert ja schon einmal hatten – mit Elektroschocks »behandelt« oder lobotomiert werden? Melissas Fall weist in diese Richtung, und das ist der Grund, warum es hier keine Toleranz [G] und keine Duldung geben darf. Wie die genannten Beispiele willkürlich konstruierter Phobien zeigen, gibt es viele, die die nächsten Opfer sein könnten.

Nun ist Schulpolitik ja eigentlich Ländersache. Trotzdem hilft es, den Vorfall einzuordnen, wenn man sich ansieht, wie gut er doch ins bundespolitische Leitbild paßt: Wohin hier die Reise gehen soll, ist aufmerksamen Beobachtern deutscher Familienpolitik klar, seit im Jahr 2002 der SPD-Generalsekretär Scholz die »Lufthoheit über den Kinderbetten« für seine Partei reklamierte: Kindererziehung, in bürgerlichen Gesellschaften als Pflicht und Privileg der Eltern verstanden, soll zunehmend politisiert und sozialisiert, also auf Staat und Gesellschaft übertragen werden. Dementsprechend hat die Rot-Grüne Koalition in der Folge ein milliardenschweres Programm zur Installation von Ganztagsschulen aufgelegt. Kinder sollen auch an den Nachmittagen in schulische Programme eingebunden und damit elterlichem Einfluß entzogen werden. Was vorerst freiwillig ist, kann, wenn die Struktur erst einmal steht, schnell verpflichtend werden. Formal ist das nicht einmal nötig: Auch die Pioniernachmittage in der DDR oder die Zusammenkünfte der Pimpfe waren nie verpflichtend im juristischen Sinne, trotzdem war die Teilnahme abgesichert durch vielfältige Möglichkeiten, Druck auszuüben.
Als mit der letzten Bundestagswahl die neue Kanzlerin eine CDU-Familienministerin aus dem Hut zauberte, die selbst Mutter von 7 Kindern ist, ging kurzzeitig ein Aufatmen durch die Reihen der geplagten Familien. Niemand konnte sich vorstellen, daß Frau von der Leyen die sozialistische Familienpolitik nahtlos fortsetzen würde, jeder rechnete mit wertkonservativen Akzenten. Zu früh gefreut: Nicht nur wurden die Programme der Vorgängerkoalition korrekturlos weitergeführt, es wurde sogar weiter sozialisiert. Das Elterngeld wurde instrumentalisiert, um in familiäre Entscheidungen hineinzuregieren, der geplante Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erinnert nicht nur den sächsischen Kultusminister an die Verhältnisse in der DDR, wo Kinder in Verwahranstalten geparkt wurden, um die Arbeitskraft beider Elternteile ausbeuten zu können.

Die Heimschule ist der natürliche Feind und lebendige Gegenentwurf zu solchem Bildungssozialismus. Wir sind es in Deutschland mittlerweile gewohnt, daß Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten, zu hohen Geldstrafen und Ordnungshaft verurteilt werden. Die Zwangspsychiatrisierung der Kinder stellt aber doch eine neue Qualität im Kampf gegen die Heimschulen dar. Das paradoxe an der Geschichte ist nun, daß es sich bei den Busekros’ mitnichten um Heimschulaktivisten handelt: Alle ihre von Schulpflicht betroffenen Kinder besuchen staatliche Schulen. Der kurzzeitige Heimunterricht für Melissa war einzig und allein dem Umstand geschuldet, daß das öffentliche Schulsystem in der konkreten Lernsituation, in der sich Melissa zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt befunden hat, keine Lösungen anbieten konnte, die der Familie Busekros akzeptabel erschienen. Die Busekros’ sind eben gerade nicht durch Widerständlertum und Querulanz aufgefallen. Noch fünf Wochen vor Melissas Verschleppung wurden sie von den »Erlanger Nachrichten« als vorbildliche Großfamilie dargestellt. Auch ein Nachbar bezeugt: Ich bin … direkter Nachbar der Familie Busekros. Kann so aus erster Hand berichten …. Ich habe größten Respekt vor den Leistungen der Familie Busekros und wie sie ihr »Familienunternehmen« leiten. Obwohl sie 6 Kinder haben wird jedes für sich gefördert und sehr gut erzogen. Keinem fehlt es an etwas. Meine Tochter spielt viel mit den Busekros-Kindern. Eigentlich sollte der Staat erfreut sein, daß sich noch jemand um Nachwuchs kümmert. Statt dessen führt sich das Jugendamt faschistoid auf und kriminalisiert eine unbescholtene Familie, indem sie völlig überzogen mit fünfzehn Polizisten das Haus umstellen und einmarschieren, als gäbe es einen Schwerverbrecher zu überführen. Mit dem Verhalten wird eine ganze Familie reif für die Psychiatrie. Besonders die Kinder und zuletzt natürlich Melissa, die wie eine Schwerkriminelle abgeführt wird. … Die Busekros’ sind keine Taliban und haben noch nie jemandem was getan. Unbegreiflich, wie diese Herrschaften … mit den Rechten anderer Menschen umgehen und der Staat dies auch noch zuläßt. Wie können so unfähige und unverantwortliche Menschen so viel Macht bekommen…? Ich dachte, daß der faschistische Gedanke, daß das Kind dem Staat gehört, nach dem 1000-jährigen Reich abgelegt wurde.«

Der Umstand, daß hier eine durchaus angepaßte und unauffällige Famile zum Opfer wird, zeigt: Es kann letztlich jeden treffen. Wird künftig der Statistiker, der auf den Zusammenhang zwischen Homosexualität und Aids hinweist, wegen Homophobie zwangsweise hospitalisiert? Werden mutige Journalisten wie Herr Ulfkotte, die vor der Islamisierung Europas warnen, demnächst wegen Xenophobie unter Psychopharmaka gesetzt? Oder werden ihnen die Kinder entzogen, um diese vor den »Phobien« ihrer Eltern zu schützen? Wer wird der nächste sein?

Der Fall Busekros ist ja inzwischen zu einem guten Ende gekommen, nicht zuletzt wegen der großen Öffentlichkeitswirkung, die er, auch international, entfaltet hatte. Aber die Romeikes haben Angst, nach Deutschland zurückzukommen, weil die begründte Befürchtung besteht, daß ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden könnte — nicht, weil sie diese vernachlässigt hätten, sondern gerade, weil sie ihre Kinder vor Verwahrlosung schützen wollen. Und es gibt noch einige hundert Heimschulfamilien in Deutschland, viele davon Christen, die immer noch auf eine Lösung warten, die einem bürgerlichen Rechtsstaat angemessen wäre.

Familienpolitik muß aufhören, Geldumverteilungspolitik zu sein und endlich wieder die Familie schützen. Deshalb:
1. Schluß mit dem Fremdbetreuungswahn: Keine Frau, die bei Troste ist, gebiert Kinder, um diese so schnell wie möglich im volkseigenen Betreuungskombinat abzuliefern.
2. Mutterschaft gesellschaftlich anerkennen: Mütter, die nicht erwerbstätig sind, weil sie ihre Vorschulkinder betreuen, endlich als vollwertige Menschen akzeptieren.
3. Schluß mit der staatlichen »Lufthoheit über den Kinderbetten«: Kinder sind kein Staatseigentum. Erziehung und Bildung sind zuallererst Recht und Pflicht der Eltern; der Staat darf nur eingreifen, wenn diese grob versagen.
4. Jugendämter endlich wirksam beaufsichtigen: Den institutionalisierten Machtwahn der Jugendämter, die teilweise völlig überzogen in Familien hineinregieren und diese zerstören, beenden.
5. Gender-Funktionäre [G] in die Wüste schicken — und zwar alle: Schluß mit dieser familienfeindlichen, naturwidrigen Ideologie.
6. Heimunterricht legalisieren: Endlich den deutschen Sonderweg zur Kindergleichschaltung beenden.
7. Familie schützen: Kinder haben ein Recht auf einen Vater (männlich!) und eine Mutter (weiblich!). Keine soziologischen Experimente an Kindern!

All das ist wichtiger, als den Eltern ein paar Krumen vor die Füße zu werfen, nachdem man ihnen den Kuchen vom Tisch wegversteuert hat. Dann, Frau v. d. Leyen, wird es diesmal vielleicht wirklich wieder etwas mit mehr Kindern in Deutschland.

 

 

 


Weiter zum Thema:

 

»… grundlegende Menschenrechte, gegen die kein Staat verstoßen darf.«

 

Uwe Romeike im Interview mit den Geiernotizen

 

Photo: © Geier

 

 

 

 

Rückblick 1. Lesertreffen

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