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Verfolgung in Deutschland, Verfolgung in Europa, Verfolgung international, Verfolgung von Heimschülern


Post aus der JVA Sehnde: Nachtrag

19. Januar 2012

 

Der Brief von Axel Hüls, der gestern nur als stellenweise schwer lesbare Kopie vorgelegen hat, kann durch die Hilfe eines Lesers, der den handschriftlichen Text digitalisiert hat, jetzt als hervorragend lesbare Datei heruntergeladen werden.

Inzwischen steht auch der Prozeßtermin fest: Am kommenden Dienstag, dem 24. 1., beginnt die Verhandlung um 9.30 Uhr im Saal 121 des Landgerichtes Lüneburg, Am Markt 7.

Der »Zeltmacher« citiert eine Mutter von drei Kindern zum Thema: 

»Man sollte einmal darüber nachdenken, wie sehr ein Vater seine Kinder lieben muß, um so eine Aktion zu starten.«

Es wäre gut, wenn das Gericht dies in Erwägung ziehen würde.

 

 

 

 

 

 

 

Post aus der JVA Sehnde

18. Januar 2012

 

Der »Zeltmacher« hat gestern eine Stellungnahme von Axel Hüls veröffentlicht (ich hatte den Fall hier, hier und hier kommentiert). Viel ist meinerseits nicht dazu zu sagen, der Artikel dort sowie der daselbst verlinkte Brief von Hüls sprechen für sich. Ab Seite 3 unten äußert er sich zur Sache und man sollte sich nicht davon abschrecken lassen, daß die Kopie des Briefes stellenweise schlecht lesbar ist*. Der Brief erklärt einige Fragen, die besorgte Leser zu diesem Fall haben.

Im Brief beklagt Axel Hüls, daß nicht alle seine Post weitergeleitet wird. Auch die wenigen Lebenszeichen, die nach draußen gelangen, werden offensichtlich grob verzögert. Ich habe zuverlässige Kenntnis, daß ein Brief von ihm, der auf den 19. September 2011 datiert ist, erst am 2. Januar 2012, also nach fast vier Monaten, in die Post gegeben wurde. Auch das Recht der Staatsanwaltschaft, die Post zu überprüfen, läßt solche »Bearbeitungszeiten« nicht recht plausibel erscheinen. Es scheint, als würde die Staatsanwaltschaft hier ihre Ermessensspielräume ausreizen, um Hüls so weit wie möglich zu isolieren — nicht zuletzt auch von seinen Kindern.

Von Radikalen, Rechtsanwälten und Distanzierern: Ein Nachtrag

3. Januar 2012

 

Das lateinische Wort »Radix« bezeichnet eine Wurzel, einen Ursprung, eine Quelle, auch ein festes Fundament. Radikale sind also Verwurzelte, Gründliche und selbst Gegründete, oft auch Leute, die Probleme an der Wurzel anpacken, weswegen für andere, die ein Problem, wenn überhaupt, lieber nur oberflächlich behandeln, »Radikaler« ein Schimpfwort ist.

Vor ein paar Tagen hatte ich die Strafanzeige einer Berufsgrünen gegen Wilfried Plock und einige christliche Verlage kommentiert und auch die Begleitung des Falles durch den NDR gewürdigt, heute will ich zu dem Thema noch ein paar Gedanken nachtragen.

Durch seinen Rechtsanwalt hat Plock nun den NDR aufgefordert, künftig die Behauptung zu unterlassen, er sei ein radikaler Christ. Ich kann mir nicht helfen: Wenn ich das lese, sehe ich Plock vor mir, wie er vor seinem Schöpfer steht, der gerade sagen will: »Du bist ein guter und treuer Knecht und ein radikaler Christ gewesen, gehe ein in die Freude deines Herrn« und Plock ihm antwortet: Radikaler Christ? Du wirst in dieser Angelegenheit noch Post von meinem Anwalt bekommen!

Ja, es gibt sie noch: Gute Nachrichten!

31. Dezember 2011

 

Nachdem in den letzten Jahren an der berüchtigten Liboriusschule in Salzkotten die Schulleiterin (und katholische Theologin) Thekla Tuschen im Verein mit dem Amtsgericht Paderborn reihenweise Eltern, welche ihre Kinder vor Theaterstücken schützten, die sie aus wohlerwogenen Gründen für pornographisch hielten, mit Ordnungsgeldern und Erzwingungshaft tractieren ließ, gibt es an der juristischen Front einen Lichtblick: Kinder sind doch nicht uneingeschränkt Freiwild der Kultusbureaukratie und Eltern dürfen tatsächlich gelegentlich noch Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen:

Gewaltlosigkeit oder Gewaltmonopol?

24. Dezember 2011

 

Zeitgleich mit der Strafanzeige von Miriam Staudte, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, gegen Wilfried Plock, den Vorsitzenden der »Konferenz für Gemeindegründung«, und mehrere Verlage, weil diese in Vorträgen bzw. durch Veröffentlichung von Erziehungsratgebern körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel propagiert und damit zu Straftaten aufgerufen haben sollen, ist auch eine begleitende Mediencampagne im NDR angelaufen.

In der NDR-Reportage wird wiederholt eine schemenhafte Sequenz eingeblendet, in der ein Mann mit einem gigantischen Prügelwerkzeug, doppelt so groß wie ein Baseballschläger, auf einen verschüchterten Knaben losgeht; ein rationaler Bezug zum redaktionellen Inhalt besteht nicht, es geht allein um Stimmungsmache. Je nach Mentalität kann man den Film in dieser Form mit sehr viel Nachsicht als propagandistische Entgleisung, mit leichter Milde als demagogisches Machwerk oder mit strenger Sachlichkeit als üble Hetze ansehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Aussage, die Andrea Buskotte von der »Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen« in dem Film macht:

Baal oder Tod?

20. Dezember 2011

 

Wir haben es gut. Um uns dem Götzendienst zu entziehen, müssen wir uns nur dazu entscheiden — und trotzdem entwerfen einige lieber umständliche theologische Lehrgerüste, um diese schlichte Tatsache zu verschleiern und Götzendienst verschiedenster Art zu rechtfertigen. In der »sozialistischen Erbmonarchie« Nordkorea, das als das Land mit der brutalsten Christenverfolgung gilt, sieht das ganz anders aus. Wer hier nicht öffentlich mittut, riskiert Arbeitslager, Folter und Tod.

Der folgende Film zeigt Nordkoreaner, die sich anläßlich des Todes von Kim Jong Il vor dessen Bildnissen niederwerfen und Trauer bekunden müssen. Der nordkoreanische Diktator, der immer nur mit dem Zug reiste, da er Angst hatte, mit dem Flugzeug abzustürzen, ist nun am Samstag ausgerechnet während einer Zugfahrt verstorben. Da zum Schautrauern nun offensichtlich ganze Schulklassen und Arbeitskollektive antreten müssen, ist sichergestellt, daß kontrolliert wird, wer wie sehr mittut und wer sich verdächtig zurückhält.

Echte Chuzpe*

9. Dezember 2010

 

Das ist dreist: Ausgerechnet das (zumindest partielle) Scheitern der deutschen Staatsschule, das sich in den neuen PISA-Ergebnissen spiegelt, nehmen die Bildungssozialisten Thomas Oppermann (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) zum Anlaß, noch mehr Staatsschule zu fordern. Das erinnert mich doch stark an den Alkoholiker, der sich erst mal einen tiefen Schluck aus der Flasche gönnt, um die Übelkeit zu vergessen, die der Vortagesrausch zurückgelassen hat. Sie fordern die »Ganztagsschule als Regelschule«, was natürlich ein ungleich schöneres Wort ist als »Ganztagszwangsschule«. Notfalls will man, um diesen Wunschtraum sozialistischer Bildungspolitik zu verwirklichen, auch Hindernisse beiseiteräumen, die das Grundgesetz bisher noch in den Weg stellt.

 

Ursus ad portas

4. November 2010

 

Mit Susanne Baer haben SPD und Grüne eine Radikalfeministin und Genderfunktionärin als Verfassungsrichterin nominiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren zunehmend Gewicht erlangt, einerseits, weil Gesetze handwerklich oft so beschaffen sind, daß das Gericht nachträglich über ihre Rechtmäßigkeit befinden muß, andererseits, weil sich mit EU und Bundesrepublik zwei konkurrierende Rechtsräume überlagern, die nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen zu treffen, die unsere unmittelbare Lebenswirklichkeit sehr stark betreffen. Die Richter werden aber nicht direkt gewählt, sondern Nominierungen zur Besetzung freiwerdender Stellen werden unter den Parteien nach Proporz ausgehandelt und vom Wahlausschuß des Bundestages bestätigt. Heute in einer Woche tritt der Ausschuß zusammen. Ein Veto der Unionsparteien zur Verhinderung von Frau Baer ist zwar möglich, gilt bisher aber als unwahrscheinlich.

 

 

 

 

 

 

Citat des Tages XXII

28. August 2010

»Was, so lange muß der Papa wegbleiben,

wegen einer Theateraufführung?«

Replik eines achtjährigen Mädchens aus Salzkotten, dessen Vater im Streifenwagen abgeholt wurde, um 40 (in Worten: vierzig) Tage Erzwingungshaft in der JVA Hamm anzutreten, nachdem er seine Kinder von einem höchst fragwürdigen Theaterstück in der Schule ferngehalten hatte. Der Vater hat Verantwortung für eine Frau und zwölf Kinder.

Zeitgleich in Deutschland — um es genau zu sagen, einen Tag nach der Verhaftung des Mannes — in einem deutschen Gerichtssaal: Eine Sängerin, die durch ihren promiskuitiven Lebensstil mindestens einen Mann mit GRID (»Gay-related Immune Deficiency«, vulgo: AIDS) angesteckt hat und mehrere andere in diese Gefahr gebracht hat, muß nicht ins Gefängnis. Mit ca. einer Stunde gemeinnütziger Arbeit am Tag für die Dauer eines knappen Jahres ist für sie die Sache erledigt. Sogar von der Untersuchungshaft wurde sie nach zehn Tagen verschont. Schließlich hatte sie eine schwere Jugend. Zu ihrer Entlastung läßt der Richter ihren Alkohol- und Drogenkonsum gelten, Elternkonflikte, frühe Schwangerschaft, ja selbst ihren beruflichen Erfolg, der zu einem unsteten und turbulenten Leben geführt habe.

Meinungsfreiheit? Kommt ganz drauf an für wen.

24. Juni 2010

 

Das waren noch Zeiten: Im Oktober 1879 beschwert sich die deutsche Sozialdemokratie noch bitterlich über das seit einem Jahr gültige als »Sozialistengesetz« bekannte »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«, das durch seine Einschränkung der Pressefreiheit »die sozialistische Presse in Deutschland unterdrückt und der Partei innerhalb der Reichsgrenzen jede Gelegenheit zur öffentlichen Äußerung abgeschnitten worden ist«. Deshalb mußte die Zeitung »Der Sozialdemokrat«, die diese Klage führt, auch in Zürich erscheinen. Nun wissen wir ja schon aus der späteren Geschichte, daß Sozialisten nur solange für die Pressefreiheit kämpfen, bis sie selbst an der Macht sind. Trotzdem scheint gelegentlich der Eindruck zu entstehen, daß die SPD heutzutage so gezähmt und geläutert sei, daß sie nicht nur sich selbst, sondern auch Andersdenkenden das Recht auf freie Meinungsäußerung zugestehen würde. Dieser Eindruck kann aber durchaus täuschen. Denn wenn es darauf ankommt, benutzt die SPD — ebenso wie weiland Otto von Bismarck mit dem Sozialistengesetz — auch schon mal das Strafrecht, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Meinungsfreiheit? Ja schon, aber doch nicht für andere Meinungen!

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