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Verfolgung in Deutschland


Post aus der JVA Sehnde: Nachtrag

19. Januar 2012

 

Der Brief von Axel Hüls, der gestern nur als stellenweise schwer lesbare Kopie vorgelegen hat, kann durch die Hilfe eines Lesers, der den handschriftlichen Text digitalisiert hat, jetzt als hervorragend lesbare Datei heruntergeladen werden.

Inzwischen steht auch der Prozeßtermin fest: Am kommenden Dienstag, dem 24. 1., beginnt die Verhandlung um 9.30 Uhr im Saal 121 des Landgerichtes Lüneburg, Am Markt 7.

Der »Zeltmacher« citiert eine Mutter von drei Kindern zum Thema: 

»Man sollte einmal darüber nachdenken, wie sehr ein Vater seine Kinder lieben muß, um so eine Aktion zu starten.«

Es wäre gut, wenn das Gericht dies in Erwägung ziehen würde.

 

 

 

 

 

 

 

Post aus der JVA Sehnde

18. Januar 2012

 

Der »Zeltmacher« hat gestern eine Stellungnahme von Axel Hüls veröffentlicht (ich hatte den Fall hier, hier und hier kommentiert). Viel ist meinerseits nicht dazu zu sagen, der Artikel dort sowie der daselbst verlinkte Brief von Hüls sprechen für sich. Ab Seite 3 unten äußert er sich zur Sache und man sollte sich nicht davon abschrecken lassen, daß die Kopie des Briefes stellenweise schlecht lesbar ist*. Der Brief erklärt einige Fragen, die besorgte Leser zu diesem Fall haben.

Im Brief beklagt Axel Hüls, daß nicht alle seine Post weitergeleitet wird. Auch die wenigen Lebenszeichen, die nach draußen gelangen, werden offensichtlich grob verzögert. Ich habe zuverlässige Kenntnis, daß ein Brief von ihm, der auf den 19. September 2011 datiert ist, erst am 2. Januar 2012, also nach fast vier Monaten, in die Post gegeben wurde. Auch das Recht der Staatsanwaltschaft, die Post zu überprüfen, läßt solche »Bearbeitungszeiten« nicht recht plausibel erscheinen. Es scheint, als würde die Staatsanwaltschaft hier ihre Ermessensspielräume ausreizen, um Hüls so weit wie möglich zu isolieren — nicht zuletzt auch von seinen Kindern.

Von Radikalen, Rechtsanwälten und Distanzierern: Ein Nachtrag

3. Januar 2012

 

Das lateinische Wort »Radix« bezeichnet eine Wurzel, einen Ursprung, eine Quelle, auch ein festes Fundament. Radikale sind also Verwurzelte, Gründliche und selbst Gegründete, oft auch Leute, die Probleme an der Wurzel anpacken, weswegen für andere, die ein Problem, wenn überhaupt, lieber nur oberflächlich behandeln, »Radikaler« ein Schimpfwort ist.

Vor ein paar Tagen hatte ich die Strafanzeige einer Berufsgrünen gegen Wilfried Plock und einige christliche Verlage kommentiert und auch die Begleitung des Falles durch den NDR gewürdigt, heute will ich zu dem Thema noch ein paar Gedanken nachtragen.

Durch seinen Rechtsanwalt hat Plock nun den NDR aufgefordert, künftig die Behauptung zu unterlassen, er sei ein radikaler Christ. Ich kann mir nicht helfen: Wenn ich das lese, sehe ich Plock vor mir, wie er vor seinem Schöpfer steht, der gerade sagen will: »Du bist ein guter und treuer Knecht und ein radikaler Christ gewesen, gehe ein in die Freude deines Herrn« und Plock ihm antwortet: Radikaler Christ? Du wirst in dieser Angelegenheit noch Post von meinem Anwalt bekommen!

Ja, es gibt sie noch: Gute Nachrichten!

31. Dezember 2011

 

Nachdem in den letzten Jahren an der berüchtigten Liboriusschule in Salzkotten die Schulleiterin (und katholische Theologin) Thekla Tuschen im Verein mit dem Amtsgericht Paderborn reihenweise Eltern, welche ihre Kinder vor Theaterstücken schützten, die sie aus wohlerwogenen Gründen für pornographisch hielten, mit Ordnungsgeldern und Erzwingungshaft tractieren ließ, gibt es an der juristischen Front einen Lichtblick: Kinder sind doch nicht uneingeschränkt Freiwild der Kultusbureaukratie und Eltern dürfen tatsächlich gelegentlich noch Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen:

Gewaltlosigkeit oder Gewaltmonopol?

24. Dezember 2011

 

Zeitgleich mit der Strafanzeige von Miriam Staudte, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, gegen Wilfried Plock, den Vorsitzenden der »Konferenz für Gemeindegründung«, und mehrere Verlage, weil diese in Vorträgen bzw. durch Veröffentlichung von Erziehungsratgebern körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel propagiert und damit zu Straftaten aufgerufen haben sollen, ist auch eine begleitende Mediencampagne im NDR angelaufen.

In der NDR-Reportage wird wiederholt eine schemenhafte Sequenz eingeblendet, in der ein Mann mit einem gigantischen Prügelwerkzeug, doppelt so groß wie ein Baseballschläger, auf einen verschüchterten Knaben losgeht; ein rationaler Bezug zum redaktionellen Inhalt besteht nicht, es geht allein um Stimmungsmache. Je nach Mentalität kann man den Film in dieser Form mit sehr viel Nachsicht als propagandistische Entgleisung, mit leichter Milde als demagogisches Machwerk oder mit strenger Sachlichkeit als üble Hetze ansehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Aussage, die Andrea Buskotte von der »Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen« in dem Film macht:

Ursus ad portas

4. November 2010

 

Mit Susanne Baer haben SPD und Grüne eine Radikalfeministin und Genderfunktionärin als Verfassungsrichterin nominiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren zunehmend Gewicht erlangt, einerseits, weil Gesetze handwerklich oft so beschaffen sind, daß das Gericht nachträglich über ihre Rechtmäßigkeit befinden muß, andererseits, weil sich mit EU und Bundesrepublik zwei konkurrierende Rechtsräume überlagern, die nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen zu treffen, die unsere unmittelbare Lebenswirklichkeit sehr stark betreffen. Die Richter werden aber nicht direkt gewählt, sondern Nominierungen zur Besetzung freiwerdender Stellen werden unter den Parteien nach Proporz ausgehandelt und vom Wahlausschuß des Bundestages bestätigt. Heute in einer Woche tritt der Ausschuß zusammen. Ein Veto der Unionsparteien zur Verhinderung von Frau Baer ist zwar möglich, gilt bisher aber als unwahrscheinlich.

 

 

 

 

 

 

Verhaftet

5. April 2010

 

Am Donnerstag mußte ein Vater von 11 Kindern eine vierzigtägige Erzwingungshaft antreten, weil er einem seiner Kinder die Teilnahme an einem schwer occulten Theaterstück nach Hans Christian Andersen versagt hatte, das im Rahmen der Schule stattfinden sollte, und er das daraufhin gegen ihn verhängte Bußgeld nicht bezahlt hatte.

Man ordne dieses rücksichtslose Vorgehen der Justiz ein vor dem Hintergrund, daß gelegentlich auch schwerste Gewaltverbrechen, die Opfer hinterlassen, die lebenslänglich von den Folgen gezeichnet sein werden, oder zum Beispiel auch gewerbsmäßige Urkundenfälschung mit Bewährungsstrafen — also ohne Haft — geahndet werden.

Mehr Informationen finden sich bei Medrum.

 

 Siehe auch Artikel »Inhaftierungswelle geht weiter«.

 

 

 

 

… grundlegende Menschenrechte, gegen die kein Staat verstoßen darf.

28. Januar 2010

 

Lawrence Burman, Richter in Memphis, Tennessee, hat Familie Romeike aus Bissingen, Baden-Württemberg, politisches Asyl in den USA gewährt. Über ihre Flucht hatte ich ja schon Anfang April 2009 berichtet.

Burman sagt in seiner Urteilsbegründung:

»Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. … Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.« Über Deutschland sagt er: »Hier wird ein grundlegendes Menschenrecht verletzt, kein Land der Welt hat dazu das Recht. … Die deutsche Regierung bezeichnet Homeschooler als Mitglieder einer Parallelgesellschaft und versucht sie auszuradieren. Das ist eigenwillig und dumm und widerspicht all dem, was wir Amerikaner glauben. … Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland.«

 

Deutschland steht mit seinem rigiden Schulzwang, der 1938 unter Hitler eingeführt wurde, um die heranwachsende Generation »gleichzuschalten« und nach 1945 einfach beibehalten wurde, im internationalen Vergleich (mit Ausnahme von Bulgarien) völlig isoliert da. Vor einem knappen Jahr hatte ich dazu geschrieben:

fast erfreulich …

26. November 2009

 

Familie Dudek, über die ich am 19. einen Artikel von K. J. Heinz eingestellt hatte, ist erst einmal mit einer milden Geldstrafe von 120 € davongekommen. Das ist Grund zur Dankbarkeit. Andererseits ist die Kuh noch nicht vom Eis, da die Staatsanwaltschaft versuchen könnte, dieses Urteil zu revidieren und da die Dudeks nun als vorbestraft gelten. Dies könnte eine Haftstrafe beim nächsten Anlaß bedeuten. Da die Kinder fortgesetzt zu Hause unterrichtet werden, ist dieser vorprogrammiert.

Es gibt eine Dokumentation vom ZDF, die so ausgewogen ist, wie man das vom ZDF fast nicht mehr erwartet hätte, die auch online anzusehen ist und die mich sehr für die Dudeks eingenommen hat.

Und es gibt eine sehr schöne und lehrreiche Verteidigungsrede von Jürgen Dudek, die dieser am 16. 11. vor dem Landgericht Kassel gehalten hat.

Einen Bericht des Netzwerks Bildungsfreiheit gibt es hier.

 

 

 

Fremde Federn: Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?

19. November 2009


Der folgende Artikel erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Autors Kurt J. Heinz und ist ursprünglich vorgestern auf www.medrum.de erschienen:

 

 

 

 

 

 

Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?

Schulamt und Staatsanwalt halten an Anklage gegen Ehepaar Dudek weiter fest

 

(MEDRUM) Seit Montag ist beim Landgericht Kassel erneut über die Frage zu urteilen, ob Eltern mit Gefängnis bestraft werden sollen, die ihre Kinder gut erziehen und bilden, sie aber nicht in eine staatlich anerkannte Schule schicken.

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