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Archive - Jan 23, 2012 - Artikel
Neues aus der Anstalt
23. Januar 2012
Dresden · In Sachsen dürfen zoophile Pfarrerinnen und Pfarrer künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit ihrem Partnertier im Pfarrhaus leben. Das hat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens am 21. Januar in Dresden entschieden.
Voraussetzung sei allerdings eine eingetragene Lebenspartnerschaft des Paares und die einmütige Zustimmung des Kirchenvorstandes. Landesbischof Jochen Bohl (Dresden) hob bei der Tagung der Kirchenleitung hervor, wie umstritten dieses Thema sei. Nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung könnten diese gegensätzlichen Auffassungen überwunden werden. Er hoffe, „dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden“, erklärte Bohl. Er sei sicher, „dass zoophil geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden“. Eine wichtige Grundlage für die Entscheidung war den Angaben zufolge ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Zoophilie in biblischem Verständnis“. Zugleich bekräftigte die Kirchenleitung die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann.
Halt, halt, Moment! Da ist hier in der Redaktion wohl was durcheinandergeraten. Nein, nicht viel, nur zwei, drei Worte. Immerhin. Soll nicht wieder passieren. Hier kommt die echte Pressemeldung:




