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Nachspiel
6. Mai 2010
Dabei hatte sich das Jugendamt Erlangen alles so schön ausgedacht! Wie in China den Verwandten von Hingerichteten die Kosten der Hinrichtung in Rechnung gestellt werden — zumindest dann, wenn sie den Leichnam ausgehändigt haben wollen — so sollte auch Familie Busekros die Kosten für die zwangsweise Heimunterbringung ihrer Tochter zahlen, die das Jugendamt 2007 mit Polizeigewalt hatte entführen lassen.
Und jetzt das: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof attestierte dem Jugendamt Ahnungs- und Ratlosigkeit. Das Jugendamt habe sich damals auf Vermutungen statt auf Fakten gestützt, nebulöse Begründungen produziert und das ganze auch noch dürftig dokumentiert. Der Kostenbescheid — immerhin geht es um eine vierstellige Summe, die die achtköpfige Familie zahlen sollte — ist damit vom Tisch.




