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An der Nordseeküste, am plattdeutschen Strand …
16. April 2011
Im Herbst hatte ich in dem Artikel »5 Jahre Haft für Blondinenwitz« noch etwas zugespitzt zum europäischen »Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art« die Frage aufgeworfen, ob Blondinen- und Ostfriesenwitze künftig mit Haftstrafen bedroht seien — was der Wortlaut des Protokolls durchaus nahelegt — und siehe: Kaum ein halbes Jahr später hat die Realität die Satire eingeholt. Bei der Osnabrücker Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige gegen einen Radiosender wegen Volksverhetzung eingegangen — ein Moderator hatte Ostfriesenwitze erzählt und ein Osnabrücker hatte daraufhin bei der Polizei Anzeige erstattet. Polizeisprecher Georg Linke sagte dazu: »Wenn ein Bürger eine Anzeige erstellt, nehmen wir das natürlich ernst«. In der Pressemitteilung des Senders heißt es:
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen radio ffn wegen Volksverhetzung. Kein Scherz: Der Grund dafür ist ein Ostfriesenwitz, den Moderator Timm „Doppel-M“ Busche in „Niedersachsens bester Morningshow mit ffn-Morgenmän Franky“ erzählt hat. Die Anzeige wurde bei der Osnabrücker Polizei gestellt — natürlich von einem Ostfriesen. Seine Begründung: Durch diesen Witz seien die Ostfriesen als ethnische Minderheit diffamiert worden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Entgegen dieser Darstellung prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob sie überhaupt zuständig ist, und entscheidet dann über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Vermutlich wird sie froh sein, falls sie Rechtsgründe für eine Nichtzuständigkeit finden kann …