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Archive - Okt 19, 2010 - Artikel
5 Jahre Haft für Blondinenwitz?
19. Oktober 2010
Ja, ich weiß, ich spitze schon wieder zu. Vermutlich wird auch künftig niemand für das Erzählen von Blondinenwitzen ins Gefängnis kommen. Vorläufig jedenfalls. Wahrscheinlich zumindest. Bestenfalls vielleicht doch möglicherweise auch gar nicht. Obwohl: Vom Wortlaut des Gesetzes her wäre es eigentlich schon möglich …
Aber von vorn: Um das europäische »Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art« [und da denke ich doch tatsächlich, daß ich mich manchmal zu umständlich ausdrücke] umzusetzen, plant die Bundesregierung eine einschneidende Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.
Gemäß Art. 4 dieses Zusatzprotokolls wird die »Aufstachelung« nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen Einzelpersonen, die solchen Bevölkerungsgruppen angehören. Folgende Fassung des Gesetzes liegt nun zur Beschlußfassung vor:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder




