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Familie

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Zahlenspiele: Eine ganze Menge ist auch ziemlich viel. Aber was sagt uns das?

16. Januar 2013

 

Wie täuscht man seine Leser, ohne formal etwas falsches zu sagen? Lernen wir von den Qualitätsmedien: Während in Paris am Sonntag mindestens 340.000 Franzosen gegen das Vorhaben Präsident Hollandes demonstriert haben, homosexuelle Verbindungen in jeder Hinsicht — das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich ein — der Ehe gleichzustellen, vermelden die Süddeutsche, NTV und andere Nachrichtenportale »zehntausende Demonstranten«. Natürlich: Wenn man von »mehr als drei«, von »Dutzenden« oder »ganz bestimmt nicht weniger als hundert« geschrieben hätte, wäre das im mathematischen Sinne auch nicht zu beanstanden gewesen, aber irgendwie verbindet der unvoreingenommene Leser mit solchen Zahlenangaben doch nicht gerade eine französische Hauptstadt, die von Demonstranten förmlich geflutet wird. Wenn ich wissen will, wie hoch der Eiffelturm ist, fühle ich mich mit der Auskunft »ein paar hundert Centimeter« jedenfalls nicht sonderlich solide informiert, ich könnte auch sagen: für dumm verkauft.

Die Beseitigung der Fundamente · Teil 3

15. August 2012

 

Wenn die Fundamente zerstört werden, was kann dann der Gerechte noch bewirken?

Ps. 11, 3

 

Die Zerstörung der Fundamente: Patriarchat

In Tunis haben dieser Tage Tausende, hauptsächlich Frauen, demonstriert. Grund ist ein Satz im Entwurf für die neue tunesische Verfassung, der besagt, daß Männer und Frauen einander ergänzen. Nun bin ich sicher ganz und gar unverdächtig, mich für die Ablösung arabischer Kleptokratien durch Sharia-basierte Regime zu begeistern, und ich bin auch einigermaßen irritiert ob der Unterstützung des Westens für solche Transformationen, die wir hier unter dem Euphemismus »Arabischer Frühling« präsentiert bekommen. Aber den Satz von der gegenseitigen Ergänzung der Geschlechter muß ich ehrlicherweise honorieren. Der Verfassungsentwurf wird von der derzeit regierenden Ennahda-Partei verantwortet, die von der einen Seite von radikalen Moslems, von der anderen von Liberalisten bedrängt wird. Die bisherige Verfassung von 1956 (nach anderen Quellen ein Gesetz aus dieser Zeit) postuliert Gleichberechtigung der Geschlechter. In der »Zeit« wird nun die Katze aus dem Sack gelassen und beanstandet: »Die [neue] Formulierung untergrabe die Gleichheit [sic!] der Geschlechter.« Aha! Es geht also gar nicht um gleiche Rechte, sondern um Gleichheit. Und da die Geschlechter nun einmal von Natur aus ungleich sind, geht es, dies lehrt die Geschichte der letzten zwei Jahrhunderte seit der blutigen Proklamation des unseligen Grundsatzes »Egalité«, um Gleichmacherei, um Gleichschaltung, und, sofern es um die Geschlechter geht, um Androgynisierung.

Die Nachrichtenagentur Reuters zeigt derweil eine Demonstrantin, die erklärt: »Unser Ziel ist es, zu zeigen, daß tunesische Frauen keine Ergänzung zu den Männern sind. Sie sind unabhängig und gleichberechtigt mit den Männern. Wir werden uns niemals damit abfinden, daß wir nur eine Ergänzung zu den Männern sein sollen.« — Was heißt da »nur«? Ist dies nicht eine höchst ehrenwerte Berufung, tausendmal besser als eine sich selbst verwirklichende Lohnsklavin in irgendeinem Gewerbebetrieb zu sein?

Ich kann mir keine schönere, keine richtigere, keine der menschlichen Natur besser zugemessene Formulierung in einer Verfassung vorstellen als die vorgeschlagene, die besagt, daß Männer und Frauen einander ergänzen.

Despoten wie Du und ich — und wie Jesus

Despot bei der Arbeit5. August 2012

 

Wenn wir heute das Wort »Despot« benutzen, verwenden wir es synonym mit »Tyrann«, »Gewaltherrscher«, »Unterdrücker« — und genau das sind auch die Bedeutungen, die unsere Wörterbücher uns nahelegen. Im Vergleich zum biblischen Gebrauch des Wortes hat hier jedoch eine dramatische Bedeutungsverschiebung stattgefunden. Das Wort δεσπότης (Despotes) kommt nämlich im Neuen Testament durchaus einige Male vor. Die Dabhar-Übersetzung setzt mit dem etwas sperrigen »Tränkmächtiger« einen anderen Schwerpunkt: Hier wird der δεσπότης als Versorger dargestellt, als einer, der Vollmacht und Verpflichtung hat, denen, die ihm anvertraut sind, das Lebensnotwendige zuzuweisen. Legt der biblische Gebrauch des Wortes diese Deutung nahe? Durchaus: Von den zehn Vorkommen von δεσπότης im Text haben sämtliche einen positiven Sinn; in etwa zwei Dritteln der Fälle wird Gott selbst als δεσπότης bezeichnet:

Zwischenbericht: Axel Hüls

26. Juni 2012

 

Axel Hüls ist aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde in die JVA Celle, Abteilung Salinenmoor verlegt worden. Bitte also keine Post mehr nach Sehnde schicken.

Sein Urteil ist inzwischen rechtskräftig, die Revision der Staatsanwaltschaft, welche ein höheres Strafmaß zum Ziel hatte, wurde mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen. In einer Pressemitteilung des LG Lüneburg vom 11. Mai 2012 heißt es dazu:

Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe zurück. Da der Angeklagte innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist keine Revisionsbegründung eingereicht hat, ist das Urteil jetzt rechtskräftig geworden. 

Citat des Tages LV

26. Mai 2012

 

Das allseits geforderte umfassende staatliche Betreuungsangebot entpuppt sich hinterrücks als Waffe gegen das Recht auf Erziehung, das das Grundgesetz »zuvörderst den Eltern« sichert. Dieses privilegierte Elternrecht endet nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes nach drei Jahren. Anscheinend sind die Kinder nach dieser Sichtweise vom Staat den Eltern nur befristet ausgeliehen worden, und zwar solange sie sich gut führen. Das Kindergeld ist danach eine Art von Schadensersatz, den der Staat den Eltern gewährt.

 

Dr. Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister a. D.

in: »Freiheit! Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie«

 

 

 


 

 

 

»… denn sie lassen sich formen wie Wachs.«

3. Mai 2012

 

Die Diskussion um den Kindergartenzwang irrlichtert einmal wieder durch die deutschen Medien. Gerade vorgestern hat eine zweiundzwanzigjährige Mainzer Studentin die ZDF-Polit-Castingshow »Ich kann Kanzler« mit einem Programm gewonnen, das sie als Familienförderung verkaufen konnte, das tatsächlich aber ein neuerlicher Familienvernichtungskreuzzug wäre. Kernpunkte wären die Abschaffung des Kindergeldes, flächendeckende kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, die ab dem vierten Lebensjahr dann verpflichtend sein soll: Der Schulzwang glatt um zwei Jahre nach vorn verlegt. Eltern dürften also noch Kinder zeugen und mehr denn je dafür zahlen — das Kindergeld ist ja kein Geschenk, sondern nur eine teilweise Rückzahlung der größeren Steuerlast, die Familien tragen — könnten aber noch weniger als bisher Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen: Als »Bildungs-Chancengleichheit« verkaufte Gleichschaltung. Die Dame selbst ist übrigens ohne Vater großgeworden, und so war er auch in dieser Situation, da sie diesen gemeingefährlichen Unfug vor großem Publikum ausbreitete, nicht zur Stelle, um ihr kräftig die Ohren langzuziehen. Mit vier Jahren zwingend in den Kindergarten: Das entspräche genau den Verhältnissen in Nordkorea.

Dieser Hundt will deine Frau: Das Weib als Volkseigentum

5. April 2012

 

Dieter Hundt, Präsident der deutschen Arbeitgeberverbände, hat, wie DPA meldet, das von der Koalition geplante Betreuungsgeld als »unsinnig« und »grundverkehrt« bezeichnet. Worum geht es? Die Bundesegierung war so leichtsinnig, zu versprechen, bis August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz für Kinder zwischen ein und drei Jahren durchzusetzen. Schaffen müssen die Plätze freilich die Kommunen, die sich dazu teilweise aber gar nicht in der Lage sehen. Um die Situation zu entlasten, will man nun Eltern, die ihr Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung parken, einen geringen Teil des Geldes zukommen lassen, das ein Kindergarten- bzw. Krippenplatz verschlingen würde. Dieser wird monatlich mit jeweils etwa 1.000 € Steuergeld subventioniert, die Eltern sollen davon aber nur 100 bis 150 € bekommen. Dies ist im Koalitionsvertrag grundsätzlich festgelegt, offiziell freilich nicht aus Spargründen, sondern um der Wahlfreiheit der Eltern zwischen Eigen- und Fremdbetreuung nicht gar so deutlich im Wege zu stehen.

Kinder-Geburts-Tag

4. März 2012

 

Nachdem ich im Juni 2009 den gewaltsamen Tod des Abtreibungsarztes Tiller als »postnatale Spätabtreibung« bezeichnet hatte, gab es doch tatsächlich (wenn auch nur sehr vereinzelt) Leser, die das cynisch fanden. Dabei ist es zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Umbringen als Abtreibung, ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.

Ausgerechnet radikale Abtreibungsbefürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen: 

In einem Artikel für das »Journal für Medizinethik« stellen die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) die Frage: »Nachgeburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?«*. Darauf aufbauend, daß vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, daß es kein moralischer Unterschied ist, ein Kind vorgeburtlich oder nachgeburtlich zu töten, die Folgerung ab, daß es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden — Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter — hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen — zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt — und erklären:

Citat des Tages L

20. Februar 2012

 

In seiner ersten Wahlperiode hatte er Biss, regte Änderungen an und setzte einen Schwerpunkt auf den Abbau der Staatsverschuldung. Die wenigen, die ihm nahestanden und -stehen, sehen einen tieferen Umbruch in der Zeit zwischen 2006 und 2008. In diese Zeit fällt die Scheidung von seiner ersten Frau Christiane und seine Eheschließung mit Bettina Körner. Damals hätten sich Wulffs Offenheit für Rat, seine Einschätzungen und wohl auch seine Haltung verändert, ist zu hören. … Wulff ist nicht nur der Schwiegersohntyp, als den sein Sprecher und Berater Olaf Glaeseker ihn zu stilisieren wusste. Das galt verstärkt nach seiner Wiederwahl 2008, die zeitlich mit dem Scheitern seiner ersten Ehe und seiner neuen Beziehung zusammenhing. Die Beziehung zu Bettina Körner hat ihn spürbar „verjüngt“ und belebt, ließ ihn aber auch andere Prioritäten im Leben setzen. Er wurde noch empfindlicher gegenüber Kritik, und fand mit seiner Frau Bettina eine neue Chefberaterin.

 

Robert von Lucius in einem »Nachruf« auf Christian Wulff

 

 

 

 

Über Recht und Unrecht

11. Februar 2012

 

Am Donnerstag wurde Axel Hüls zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Leser der Geiernotizen hat die Verhandlung in Lüneburg verfolgt. Es ist grundsätzlich anzuerkennen, daß Axel Hüls vom Gericht im Rahmen des Möglichen fair behandelt wurde. Im Rahmen des Möglichen heißt hier: Ein Richter kann natürlich nicht gemäß Bibel rechtsprechen, sondern nur nach den Gesetzen der Bundesrepublik. So wurde die gemeinsame Flucht von Axel, Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa Hüls als »Kindesentziehung« verurteilt, die Tatsache, daß der Vater hierzu Dokumente der Kinder an sich nehmen mußte, als »Einbruchsdiebstahl«. Aber Richter Thomas Wolter hat sich gemüht, auch die geistlichen Beweggründe, die Hüls für sein Handeln vorgebracht hat, anzuhören, zu erörtern und zu gewichten. Die Zwangslage, in der er sich befunden hat — innerhalb des civilrechtlichen Rahmens hatte er keine Möglichkeit mehr, in angemessener Weise für seine Kinder zu sorgen — wurde bei der Bemessung des Strafmaßes eingerechnet, das jetzt immerhin ein Jahr weniger beträgt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der theoretisch mögliche Strafrahmen reichte von der Verhängung einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren. Katja Hüls hatte als Nebenklägerin gegen ihren eigenen Mann darauf gedrängt, daß dieser nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Den vorangegangenen penetranten Bemühungen von Frau Hüls und dem mit ihr verbündeten Pfarrer Heine, Axel Hüls zu pathologisieren, indem sie wiederholt Zweifel an seiner geistigen Gesundheit streuten, wurde vor Gericht eine Absage erteilt: Er mag eigenwillig sein, aber ein Psychopath, so hat der Gutachter festgestellt, ist er jedenfalls nicht.

Das Dilemma der Rechtsprechung besteht hier darin, daß die Gesetzeslage ein gerechtes Urteil nicht erlaubte. Ich will etwas weiter ausholen, um dies zu erklären:

Rückblick 1. Lesertreffen

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