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So schön wie alle Tage Krieg


By Geier - Posted on 08 Mai 2011

8. Mai 2011

 

Im »Märkischen Stadt- und Landboten« vom 22. / 23. Juni 1940 schreibt Franz Rosenow:

»Jeden Morgen, wenn sich der Strom der arbeitenden Volksgenossen durch die Straßen von Eberswalde nach dem Westen ergießt, wo unsere heimische Industrie zu Hause ist, ertönen zwischen den wuchtigen und bedächtigen Schritten der Männer die leichteren vieler Frauen und Mädchen. Sie nahmen die in den Fabriken und Werken freigewordenen Arbeitsplätze der Männer ein, die mit der Waffe in der Hand im Westen marschieren und für des Volkes und Reiches Sicherheit kämpfen und unvergänglichen Ruhm erwerben. Die Straßenbahn nimmt auf ihrer Fahrt von der Saarstraße nach dem Kleinbahnhof an jeder Haltestelle neue Fahrgäste auf, unter denen sich immer Frauen und Mädchen befinden. Andere wieder suchen mit dem Fahrrad oder mit dem Stadtomnibus ihre Arbeitsstätte zu erreichen.
Die Frauen, die daheim kleine Kinder haben, können mit wesentlich größerer Ruhe ihren täglichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte antreten, als die Frauen, die im [Ersten] Weltkrieg in unseren Fabriken wirkten. Heute nehmen die Nachbarnhilfe der NSV. [National-Sozialistische Volkswohlfahrt] oder der Kindergarten dieser Einrichtung der arbeitenden Kameradin einen Teil ihrer Sorge ab. Die schaffende Frau weiß, daß ihr Kind in guter Hut ist und kann sich deshalb mit allen Gedanken auf ihre Arbeit konzentrieren.«

Die damalige außerhäusliche Kinderbetreuung war aus der Not des Krieges geboren, die freilich auch hausgemacht war: Zunächst greift sich der Staat die Männer für den Krieg, damit aber dadurch die industrielle Produktion nicht zum Erliegen kommt, werden die (durch Absenz der Männer ohnehin ihres Schutzes beraubten) Frauen gleich mit vergesellschaftet. Ausdrücklich mit dem Zweck erschaffen, ihren eigenen Männern Hilfe und Gegenüber zu sein (1. M. 2, 18), werden sie stattdessen Helfer und Gesellschafter von Fremden (was, nebenbei bemerkt, strenggenommen eine Form von Ehebruch ist). Mittel der Wahl, um dies zu erreichen, sind wirtschaftlicher Druck und soziale Manipulation. Aus der Vergesellschaftung der Frau folgt notwendig die Vergesellschaftung der Kinder. Deren Betreuung wird der Familie »abgenommen«; da es aber keine Betreuung ohne Erziehung geben kann, wird hierdurch das Erziehungsrecht der Eltern auf staatliche bzw. staatsnahe Organisationen verlagert. Was wir hier im Exempel sehen, ist die vollständige Verstaatlichung des Menschen, das Ende des freien Bürgertums.

Heute sind wir fortschrittlicher als 1940, wir brauchen keinen Krieg mehr, um dem Bürger Weib und Kinder zu nehmen. Was damals der Not geschuldet war, soll heute Alltag für alle werden. Werfen wir einen Blick in den noch ganz frischen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD in Baden-Württemberg:

»Den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung auch für Kinder unter drei Jahren ab August 2013 wollen wir ohne Wenn und Aber umsetzen. …  Wir wollen die Anzahl der ganztägigen Plätze in den Kindertageseinrichtungen erhöhen und damit dem steigenden Bedarf gerecht werden. Mit mehr ganztägigen Angeboten und am Bedarf der Eltern orientierten Öffnungszeiten wollen wir auch die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.«

Ob es wirklich dem »Bedarf der Eltern« entspricht, ihre Kinder ganztags der Volkswohlfahrt zu übergeben und dann abends zum Schlafen sowie am Wochenende nach Hause zu holen, darf bezweifelt werden, schließlich wird es immer noch einige geben, die nicht mitten in Friedenszeiten ihre Kinder den kriegsbedingten Einschränkungen von 1940 aussetzen wollen, um sich selbst zu verwirklichen, aber soviel ist klar: Um den Bedarf der Kinder geht es dabei einmal wieder überhaupt nicht.

Nun könnte man zwar sagen, daß ja niemand von einem solchen Rechtsanspruch Gebrauch machen müsse, der informierte Leser weiß freilich, daß die Pläne für eine Kindergartenpflicht längst in den Schubladen der Parteien liegen und der Ausbau der Kapazitäten nun einmal die unabdingbare Voraussetzung für einen solchen Zwang ist: Solange Betreuungsplätze nicht flächendeckend vorhanden sind, kann man natürlich niemanden dareinzwingen. Das Auge des Lesers sei noch einmal auf den Vertrag gelenkt, der explicit schon Kinder unter drei Jahren vereinnahmen möchte. Bemerkenswert ist, daß man schon einmal an einem »Bildungsauftrag« der Kindergärten und Krippen bastelt, obwohl laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) »Pflege und Erziehung der Kinder … das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht« sind. Noch einmal der Koalitionsvertrag:

»Die Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Wir werden ihn weiter stärken.«

Unklar bleibt, wer sich das Recht angemaßt hat, diesen Einrichtungen einen solchen Auftrag auszusprechen, der mit den verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten der Eltern konkurriert. Passend dazu will die Grün-Rote Koalition, die von einem japanischen Tsunami in den baden-württembergischen Landtag gespült wurde, auch die Ganztagsschulen flächendeckend ausbauen und zum Normalfall machen:

»Wir werden die Ganztagsschule als Regelform im Schulgesetz verankern und wollen für alle Schülerinnen und Schüler ein wohnortnahes Ganztagsschulangebot aufbauen.«

Schließlich sollen die Kindertagesstätten zum Hebel werden, auch die Eltern zu indoctrinieren, und zwar durch »Elternbildung sowie die aufsuchende Elternarbeit«. Es wäre wohlfeil, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß grün und rot nun einmal braun ergibt, schließlich wird in CDU und FDP die Vergesellschaftung der Erziehung kaum weniger vorangetrieben.

 

 

Siehe zum Thema auch die Geiernotizen »Unter Wölfen«, »Kinderverstaatlichung«, »Die Hand an der Wiege«, »Flaschenpost aus dem Volksheim« und »Bundesgebärmaschinen«.

 

 

 

 

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