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Archive - Feb 11, 2012 - Artikel
Über Recht und Unrecht
11. Februar 2012
Am Donnerstag wurde Axel Hüls zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Leser der Geiernotizen hat die Verhandlung in Lüneburg verfolgt. Es ist grundsätzlich anzuerkennen, daß Axel Hüls vom Gericht im Rahmen des Möglichen fair behandelt wurde. Im Rahmen des Möglichen heißt hier: Ein Richter kann natürlich nicht gemäß Bibel rechtsprechen, sondern nur nach den Gesetzen der Bundesrepublik. So wurde die gemeinsame Flucht von Axel, Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa Hüls als »Kindesentziehung« verurteilt, die Tatsache, daß der Vater hierzu Dokumente der Kinder an sich nehmen mußte, als »Einbruchsdiebstahl«. Aber Richter Thomas Wolter hat sich gemüht, auch die geistlichen Beweggründe, die Hüls für sein Handeln vorgebracht hat, anzuhören, zu erörtern und zu gewichten. Die Zwangslage, in der er sich befunden hat — innerhalb des civilrechtlichen Rahmens hatte er keine Möglichkeit mehr, in angemessener Weise für seine Kinder zu sorgen — wurde bei der Bemessung des Strafmaßes eingerechnet, das jetzt immerhin ein Jahr weniger beträgt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der theoretisch mögliche Strafrahmen reichte von der Verhängung einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren. Katja Hüls hatte als Nebenklägerin gegen ihren eigenen Mann darauf gedrängt, daß dieser nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Den vorangegangenen penetranten Bemühungen von Frau Hüls und dem mit ihr verbündeten Pfarrer Heine, Axel Hüls zu pathologisieren, indem sie wiederholt Zweifel an seiner geistigen Gesundheit streuten, wurde vor Gericht eine Absage erteilt: Er mag eigenwillig sein, aber ein Psychopath, so hat der Gutachter festgestellt, ist er jedenfalls nicht.
Das Dilemma der Rechtsprechung besteht hier darin, daß die Gesetzeslage ein gerechtes Urteil nicht erlaubte. Ich will etwas weiter ausholen, um dies zu erklären:




