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Archive - Apr 19, 2010 - Artikel


Datum

Eseleien

19. April 2010

 

Schon gewußt? Beim Erwerb eines Esels (rechts in der Abbildung) werden neunzehn Prozent Mehrwertsteuer fällig, beim Erwerb eines Maultieres (links im Bild) hingegen nur sieben. Das hängt zusammen mit den beiden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in Deutschland.

Ursprünglich war der ermäßigte Satz eingeführt worden, um soziale Härten abzufedern. Das heißt: Eigentlich. Denn daß Hundefutter mit sieben Prozent, Wegwerfwindeln aber mit neunzehn besteuert werden, erschließt sich nicht jedem auf Anhieb als soziale Wohltat, es sei denn, man unterstellt, daß der Gesetzgeber der Meinung sei, daß Hundehaltung für das Gemeinwesen wichtiger ist als das Aufziehen von Kindern. Wundern würde mich das in dieser kinderfeindlichen Gesellschaft freilich auch nicht mehr. Auch daß Hotelübernachtungen neuerdings dem vergünstigten Satz unterliegen, ist wohl weniger ein Geschenk an sozial Bedürftige als an die Hoteliers.

Rückblick 1. Lesertreffen

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