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Archive - Mär 16, 2013
Trügerische Waagschalen · Teil II
16. März 2013
»Waagschalen des Trugs sind Jahweh ein Greuel, aber ein vollkommener Gewichtsstein findet sein Wohlgefallen.« (Spr. 11, 1)
Ein ehrlicher Handel sollte immer zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer führen. Seit Waren und Geld getauscht werden, hat es aber immer wieder Händler gegeben, die das ausgehandelte Gleichgewicht möglichst unbemerkt zu ihren Gunsten verschieben wollten. Ein Kaufmann, der den Gewichtsstein der Waage nur ein wenig leichter macht, als er sein müßte, liefert jedem Kunden eine unauffällige Mindermenge aus, insgesamt profitiert er aber sehr viel.
Das alttestamentliche Gesetz verbietet Manipulationen an Längen-, Volumen- und Gewichtsmaßen ausdrücklich: »Nicht tut ihr Arg in der Richtigung[G], im (Längen-)Maß, im Gewicht und im Meßgefäß.
Waagschalen der Gerechtigkeit, Gewichtssteine der Gerechtigkeit, Ejphah* der Gerechtigkeit und Hin* der Gerechtigkeit sollt ihr haben. Ich bin Jahweh, euer Elohim, der ich euch herausgehengemacht hat aus dem Erdland Mizrajim.« (3. M. 19, 35f). Denn anders als bei einem Gelegenheitsdieb ist das ganze Handeln des Gewichtsfälschers betrügerisch. Den größten Schaden richtet er dadurch an, daß im gesamten Markt das Grundvertrauen in die Fairness des Warentauschs beschädigt wird. Ein Handschlag gilt nicht mehr uneingeschränkt als verläßlich, und jeder Marktteilnehmer versucht sich gegen seine Handelspartner abzusichern. Die Warentransaktionskosten steigen weit über den ursprünglichen Schaden hinaus, den die falschen Gewichte verursacht haben, weil sie nun auch die Kosten für Kontrolle und Rechtspflege beinhalten müssen. Aus Geschäftspartnern, die gern miteinander Waren tauschten, werden argwöhnische Gegner.




