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CDL-»LifeCard« gegen Organspende


By Geier - Posted on 11 Januar 2013

11. Januar 2012

 

Die Initiative CDL (Christdemokraten für das Leben) bietet eine sogenannte »LifeCard« an, einen mehrsprachigen Ausweis, mit dem man dokumentieren kann, daß man nicht als Organ- und Gewebsspender zur Verfügung stehen will. In einer Mitteilung der CDL heißt es dazu:

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, werden ab sofort und zukünftig alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr (!) regelmäßig von ihrer Krankenkasse angeschrieben und um das Ausfüllen eines Organspendeausweises gebeten. … Wie wir leider feststellen, enthalten weder bisherige Briefe der Krankenkassen noch der Ausweis selbst eine wirkliche Aufklärung darüber, zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können. Als Kriterium für die („postmortale“) Organspende wird seit 1997 der sogenannte Hirntod angenommen.
Hirntote sind nicht Tote, sondern eigentlich Sterbende. In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes als auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod. Daß diese Definition falsch bzw. unsicher ist, wird mittlerweile selbst von Wissenschaftlern zugegeben, die sie seinerzeit mit aufgestellt haben. Das hat z. B. im März 2012 der amerikanische Neurologe und langjährige Verteidiger der Hirntoddefinition Prof. Alan Shewmon vor dem Deutschen Ethikrat in aller Deutlichkeit erklärt.

Es steht fest, daß so genannte Hirntote noch lange Zeit am Leben erhalten werden können. So haben Frauen noch Monate nach Eintritt der mit Hirntod bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. Es steht also fest, daß ein sogenannter Hirntoter eben nicht tot ist, so daß ihm z. B. auch vor der Organentnahme, die zu seinem Tod führt, starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt werden.
Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, sollte sich daher genau und äußerst kritisch informieren, ob er unter diesen Bedingungen, im Operationssaal, ohne Angehörigenpräsenz und durch aufwendigste Technik und Apparaturen auf die Organspende vorbereitet, sein Leben durch Ärzte beenden lassen will. Vieles wird öffentlich aus der Sorge heraus verschwiegen, daß die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung abnehmen könnte. Dies alles ist jedoch mehr als problematisch, und daher raten wir seitens der CDL aus vielerlei Gründen davon ab, im Organspendeausweis die generelle, zudem noch international unterschiedlich ausgelegte Aussage „Ja, ich gestatte, daß nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden“ anzukreuzen. Einen weiteren Problemkreis bildet die Tatsache, daß der Organspendeausweis bei Reisen in anderen Ländern unter Umständen auch zur Organentnahme bereits nach einem Herzstillstand berechtigt und das Reanimationsversuche daher unterbleiben könnten. Sollten Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird im Ernstfall Ihr „mutmaßlicher Wille“ herangezogen werden, und andere Menschen werden für Sie entscheiden (müssen). Diese werden oft sogar unter Zeitdruck bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose „Hirntod“ der Organentnahme bei einem Angehörigen zuzustimmen.

(gekürzt)

 

Der vollständige Text ist hier zu finden. Die Lifecard kann bei CDL bestellt oder auch als .pdf-Datei heruntergeladen werden.

 

 

 


Mehr zum Thema Organspende in den Geiernotizen.

 

 

 

 

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